Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der M. Maurer GmbH

Stand 08/2015

  • Nach Eingang Ihrer Bestellung senden wir Ihnen Ihre Rechnung vorab per E-Mail. Sobald die Zahlung auf unserem Konto eingegangen ist wird die Ware versendet.
  • Die M. Maurer GmbH ist ein in der Verpackungsbranche tätiges Unternehmen. Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) sind Grundlage und integrierter Bestandteil aller zwischen der Verpackungsstadl GmbH und ihren Kunden abgeschlossenen Rechtsgeschäfte. Für Verbraucher gelten sie unter den im Pkt 16. dargestellten Voraussetzungen.
  • Davon abweichende Vertragsbedingungen der Kunden gelten nur, soweit sie die M. Maurer GmbH im Einzelfall ausdrücklich anerkennt. Die Auftragsbestätigung gilt jedenfalls nicht als Anerkennung abweichender Vertragsbedingungen.
  • Angebote der M. Maurer GmbH sind freibleibend. Sie werden erst mit ihrer Bestätigung des Auftrags verbindlich.
  • Rechnungen sind mangels abweichender Regelung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum abzugsfrei an die M. Maurer GmbH zu bezahlen. Die M. Maurer GmbH behält sich für den Fall, dass die Zahlung des Kaufpreises durch schlechte Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet ist, vor, die Lieferung von einer Vorauszahlung oder einer sofortigen Zahlung bei Übernahme zu machen.
  • Im Falle des Zahlungsverzugs hat der Kunde die gesetzlichen Zinsen gemäß § 456 UGB zu zahlen und der M. Maurer GmbH die Kosten außergerichtlicher Betreibungs- und Einbringungsmaßnahmen zu ersetzen.
  • Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises verbleibt die Ware im Eigentum der M. Maurer GmbH. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware ist verboten. Die Aufrechnung des Kunden mit allfälligen Ansprüchen gegen Forderungen der M. Maurer GmbH ist ausgeschlossen.
  • Lieferungen und Versand erfolgen auf Kosten und Gefahr des Kunden durch ein von der M. Maurer GmbH beauftragtes Fracht- oder Speditionsunternehmen.
  • Liefertermine sind ohne anderslautende Vereinbarung bloß annähernde Angaben, die der M. Maurer GmbH eine Überschreitung bis zu 7 Werktagen gestatten, ohne dass der Kunde daraus Verzugsfolgen ableiten könnte. Von einer solchen Überschreitung hat die M. Maurer GmbH den Kunden zu verständigen. Bei einer 7 Werktage übersteigenden -nicht durch höhere Gewalt verursachten- Überschreitung der Lieferfrist kann der Kunde unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Vermögensschäden einschließlich eines entgangenen Gewinns, stehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit zu und sind betraglich auf den Nettopreis der vom Lieferverzug betroffenen Ware beschränkt.
  • Mängel der gekauften Waren hat der Kunde binnen 5 Werktagen ab der Übernahme der Ware schriftlich, bei sonstigem Verlust aller Ansprüche im Sinne des § 377 Abs 2 UGB (Gewährleistung, Schadenersatz, Irrtumsanfechtung), zu rügen.
  • Gewährleistungsansprüche des Kunden bestehen gegenüber der M. Maurer GmbH in dem Umfang, in dem dieser Gewährleistungsansprüche gegen ihre Vorlieferanten zustehen. Kosten für den Austausch einer mangelhaften Ware oder für die Behebung eines Mangels, die der Kunde selbst vornimmt, trägt die M. Maurer GmbH nur im Fall ihrer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
  • Mit Ausnahme von Personenschäden bestehen Ersatzansprüche der Kunden aus der Geschäftsbeziehung gegenüber der M. Maurer GmbH nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist außerdem betraglich auf den Nettopreis der vom Mangel betroffenen Ware beschränkt. Der Ersatz für frustrierte Aufwendungen, entgangenen Gewinn und Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen. Im Falle einer Haftung des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz, verzichtet dieser auf einen Regressanspruch gegenüber der M. Maurer GmbH. Diese verpflichtet sich jedoch gegenüber dem Kunden den Hersteller und/oder Importeur bekannt zu geben. Außerdem tritt sie ihre diesbezüglichen Ansprüche gegenüber dem Hersteller an den Kunden ab.
  • Eine (auch technische) Beratung durch Mitarbeiter der M. Maurer GmbH, egal ob schriftlich oder mündlich ist unverbindlich. Die Beratung entbindet den Kunden insbesondere nicht von seiner eigenen Pflicht, die Eignung der Produkte für die beabsichtigte Verwendung zu prüfen. Er hat insbesondere dafür zu sorgen, dass die gesetzlichen Vorgaben (z.B. bezüglich der Migrationswerte) eingehalten werden und die Verpackung den auftretenden Prozessdrücken sowie dem Überdruck, der durch das Füllgut entstehen kann, standhält, damit ihre Verwendung ohne Gefahr für Leib und Leben sowie das Eigentum des Kunden und Dritter erfolgt. Eine allfällige diesbezügliche Haftung der M. Maurer GmbH beschränkt sich dem Grunde nach auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und der Höhe nach auf den Nettopreis der den Schaden verursachenden Lieferung.
  • Für alle Leistungen der M. Maurer GmbH wird als Erfüllungsort der Sitz der Gesellschaft in Wels, Österreich, vereinbart.
  • Alle von der M. Maurer GmbH abgeschlossenen Rechtsgeschäfte unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen.
  • Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis mit einem Kunden wird das am Sitz der M. Maurer GmbH sachlich zuständige Gericht vereinbart. Die M. Maurer GmbH ist berechtigt, den Kunden an dem sachlich zuständigen Gericht seines Sitzes zu klagen.
  • Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (Salvatorische Klausel).


Für Verträge mit Verbrauchern gelten diese AGB nur soweit, als sie zwingenden Regelungen des Verbraucherschutzes entsprechen. Ausdrücklich informiert werden die Verbraucher noch über folgende, für den Fernabsatz (das heißt: Abschluss eines Vertrages unter Einsatz eines Kommunikationsmittels, das ohne gleichzeitige Anwesenheit der Vertragspartner verwendet werden kann, zB Teleshopping) relevanten Bestimmungen des KSchG: § 5e.

(1) Der Verbraucher kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung bis zum Ablauf der in Abs. 2 und 3 genannten Fristen zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.

(2) Die Rücktrittsfrist beträgt sieben Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Sie beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

(3) Ist der Unternehmer seinen Informationspflichten nach § 5d Abs. 1 und 2 nicht nachgekommen, so beträgt die Rücktrittsfrist drei Monate ab den in Abs. 2 genannten Zeitpunkten. Kommt der Unternehmer seinen Informationspflichten innerhalb dieser Frist nach, so beginnt mit dem Zeitpunkt der Übermittlung der Informationen durch den Unternehmer die in Abs. 2 genannte Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts.

(4) Verträge, die während eines gemäß § 107 Abs. 1 TKG 2003 unzulässigen Anrufs im Zusammenhang mit Gewinnzusagen oder Wett- und Lotteriedienstleistungen ausgehandelt werden, sind nichtig. Auf die Ungültigkeit des Vertrags kann sich nur der Verbraucher berufen. Für Leistungen, die der Unternehmer trotz der Nichtigkeit derartiger Verträge erbracht hat, kann er weder ein Entgelt noch eine Wertminderung verlangen. Der Verbraucher kann alle Zahlungen und Leistungen, die vom Unternehmer entgegen dieser Bestimmung angenommen wurden, zurückfordern.

(5) Die Rücktrittsfrist nach Abs. 2 und 3 beginnt bei Verträgen über Dienstleistungen, die während eines gemäß § 107 Abs. 1 TKG 2003 unzulässigen Anrufs ausgehandelt werden, sobald der Unternehmer mit der Erbringung der Dienstleistung beginnt oder, wenn er die Dienstleistung erst später in Rechnung stellt, mit der ersten Rechnungslegung.

§ 5f. (1) Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über (1) Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über (1) Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über

1. Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Verbraucher gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen (§ 5e Abs. 2 erster Satz) ab Vertragsabschluss begonnen wird,” ….